Rechtsprechung
   BGH, 17.01.1962 - V ZR 83/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,577
BGH, 17.01.1962 - V ZR 83/60 (https://dejure.org/1962,577)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1962 - V ZR 83/60 (https://dejure.org/1962,577)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1962 - V ZR 83/60 (https://dejure.org/1962,577)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,577) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 36, 283
  • NJW 1962, 804
  • MDR 1962, 294
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.11.1981 - II ZR 213/80

    Übertragung der Geschäftsführungsbefugnis in einer Publikumsgesellschaft

    Damit vereinbar ist es jedoch, daß die Gesellschafter durch Gesellschafterbeschluß oder von vornherein im Gesellschaftsvertrag einen Dritten im weiten Umfange mit Geschäftsführungsaufgaben betrauen und mit einer umfassenden Vollmacht ausstatten (BGHZ 36, 292 [BGH 17.01.1962 - V ZR 83/60]).
  • OLG Braunschweig, 24.11.1997 - Ss (S) 70/97

    Rechtmäßigkeit der Einstellung des Verfahrens; Verfahrenshindernis der Verjährung

    Damit bleibt die Finanzbehörde (im Rahmen des § 386 Abs. 1 AO ) für Ermittlungstätigkeiten auch dann noch zuständig, wenn die Tat nicht ausschließlich eine Steuerstraftat ( § 369 AO ) darstellt (BGH 36, 283, 285; Franzen/Gast/Joecks, a.a.O., § 386 Rdnr. 18; Hardtke/Westphal, a.a.O.; Pütz, wistra 1990, 212 ff; a.M. Rüping in Hübschhausen/Hepp/Spitaler, § 385 Rdn. 25; Reiche, wistra 1990, 90 ff.).

    Der Bundesgerichtshof hat dies für den Fall entschieden, daß zu dem Steuervergehen tateinheitlich eine allgemeine Straftat hinzutritt und damit jedenfalls für den Fall des tateinheitlichen Zusammentreffens den diesbezüglichen Meinungsstreit entschieden (vgl. zu diesem Meinungsstreit die Zitate bei BGH 36, 283, 284).

  • BSG, 16.03.1973 - 7 RKg 25/70

    Anspruch auf Kindergeld - Ausschluß von Zahlungen bei einer Körperschaft des

    Das habe auch bereits der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 17. Januar 1962 (BGHZ 36, 283) entschieden.

    Das entspricht nicht nur der überwiegenden Meinung in der Literatur, sondern auch der ständigen Rechtsprechung des BGH (BGHZ 36, 283 mit ausführlichen Nachweisen des Schrifttums; BGH LM Nr. 2 zu § 142 BGB).

  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 658/88

    Arbeitsverhältnis: Beendigung - Aufhebungsvertrag - Generalhandlungsvollmacht

    In Fortsetzung der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 86, 262, 265) verneint der BGH in ständiger Rechtsprechung (BGHZ 13, 61, 65 [BGH 31.03.1954 - II ZR 57/53]; 34, 27, 31; 36, 292, 295 [BGH 17.01.1962 - V ZR 83/60] Urteile vom 18. Oktober 1976 - II ZR 9/75 - und vom 16. November 1987 - II ZR 92/87 - NJW 1977, 199, 200 und NJW 1988, 1199, 1200) eine solche Möglichkeit dann, wenn dem so Bevollmächtigten eine Position eingeräumt werden soll, die nicht ein Geschäftsführer, sondern nur die Gesellschaft vergeben kann.
  • BSG, 10.07.1973 - 7 RKg 36/70

    Rückwirkender Entzug von Kindergeld - Ausschluss von Arbeitnehmern

    Das entspreche auch der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17. Januar 1962 (BGHZ 36, 283).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.1988 - 10 C 25/87
    Bildeten die Antragsteller nämlich als Markgenossen von O. ("Märker") eine solche Realgemeinde, dann wären allein sie und nicht die Antragsgegnerin Eigentümer des ehemaligen Märkereiwaldes und daher auch zur Verwaltung befugt (zum Ganzen vgl. BGH in NJW 1962, 804; BayVGHE n.F. 9 1, 105; BayVGH in BayVBl 1983, 342; Preußisches OVG in PrOVGE 65, 124 [128 ff.]; 69, 116 [128]; Gönnenwein, Gemeinderecht, 1963, S. 454 ff.; Dasbach/Binz, a.a.O., S. 29 ff.; von Verschuer, Die Realgemeinde in der Provinz Hannover; in RVBl 1937, 961).
  • BGH, 15.01.1968 - II ZR 221/65

    Rechtswirksames Zustandekommen eines Bürgschaftsvertrages - Unbeschränkte Haftung

    Der Grundsatz, daß die organschaftliche Geschäftsführung nicht "Dritten" eingeräumt werden kann (BGHZ 36, 292, 293 [BGH 17.01.1962 - V ZR 83/60]/94), hat damit nichts zu tun, da die Kommanditisten diese Rechte und Pflichten in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter und Mitinhaber des Gesellschaftsunternehmens ausüben (BGHZ 17, 392, 394) [BGH 27.06.1955 - II ZR 232/54].
  • BFH, 20.12.1962 - III 321/60 S

    Bewertung von Jahnschaften, die in Gemeinden des Landkreises Olpe

    Vielmehr handelt es sich, wie auch der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 17. Januar 1962 - V ZR 83/60 (Neue Juristische Wochenschrift 1962 S. 804) hinsichtlich der Realgemeindeberechtigung nach dem Preußischen Gesetz betreffend die Verfassung der Realgemeinden in der Provinz Hannover vom 5. Juni 1888 (Preußische Gesetz-Sammlung S. 233) ausgeführt hat, um ein gemischtes Recht, wobei dahingestellt bleiben kann, ob der mitgliedschaftliche oder der sachenrechtliche Einschlag überwiegt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht